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TOM-Anlage

Technische und organisatorische Maßnahmen - Stand: Juni 2026

Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Plankern im Sinne von Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen werden risikobasiert weiterentwickelt. Details können je nach Hosting-, Mandanten- und Produktkonfiguration variieren.

1. Vertraulichkeit

  • Rollen- und Rechtekonzept für Administratoren, Disponenten, Mitarbeiter und weitere Nutzergruppen
  • Mandantentrennung auf Anwendungsebene und datenbankseitige Zugriffsbeschränkungen
  • Authentifizierung über geschützte Login-Prozesse und sessionbasierte Zugriffskontrolle
  • Need-to-know-Prinzip für interne Zugriffe und Supportfälle
  • Vertraulichkeitsverpflichtung für Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten

2. Zugriffskontrolle

  • Rollenbasierte Berechtigungen für Mitarbeiterdaten, Schichten, Zeiten, Abwesenheiten, Dokumente und Abrechnung
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Administrations- und Datenveränderungen, soweit technisch vorgesehen
  • Trennung von normalen Nutzerrechten und administrativen Systemrechten
  • Regelmäßige Prüfung von Zugriffsrechten im Rahmen der Weiterentwicklung

3. Verschlüsselung und Übertragung

  • TLS/HTTPS für die Übertragung zwischen Browser/App und Servern
  • Gesicherte Provider-Verbindungen und Zugriffsschutz für Datenbanken, Storage und Backend-Dienste
  • Geheimnisse und Zugangsdaten dürfen nicht im Quellcode oder in öffentlichen Repositories abgelegt werden
  • Transportverschlüsselung für E-Mail-Kommunikation, soweit vom jeweiligen E-Mail-System unterstützt

4. Integrität

  • Validierung von Eingaben und serverseitige Berechtigungsprüfungen
  • Audit- und Ereignisprotokolle für wesentliche operative Aktionen, soweit im Produkt vorgesehen
  • Schutz vor unbeabsichtigter oder unberechtigter Veränderung durch Rollenrechte und technische Kontrollen
  • Versionskontrolle und nachvollziehbare Deployment-Prozesse für Produktcode

5. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Nutzung professioneller Hosting-, Datenbank-, Storage- und Infrastrukturprovider
  • Backups, Wiederherstellungs- und Provider-Redundanzkonzepte je nach gebuchter Produkt- und Hostingkonfiguration
  • Monitoring, Fehleranalyse und Incident-Prozesse für den Plattformbetrieb
  • Technische Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch, z. B. Rate-Limiting oder vergleichbare Schutzmechanismen, soweit implementiert

6. Trennung und Mandantenfähigkeit

  • Logische Trennung von Kundenmandanten
  • Mandantenbezogene Zugriffsprüfungen bei API-, App- und Admin-Funktionen
  • Besondere Prüfungen für delegierte Schichten, Partnerunternehmen und Marketplace-Funktionen
  • Keine Vermischung von Kundendaten außerhalb vorgesehener Delegations- oder Marketplace-Prozesse

7. Datenschutz durch Technikgestaltung

  • Datensparsame Formulare und zweckbezogene Pflichtfelder
  • Rollenbezogene Anzeige sensibler Bereiche wie Mitarbeiterakten, Abwesenheiten und Timesheets
  • Konfigurierbare Funktionen wie GPS, KI, Marketplace und Push-Benachrichtigungen
  • Export-, Lösch- und Korrekturmöglichkeiten im Rahmen der Produktfunktionen

8. Sensible Produktbereiche

Besonders zu prüfen sind GPS/Standortdaten, Krankmeldungen, Abwesenheiten, Mitarbeiterakten, Dokumente, Timesheets, Exporte und KI-Funktionen.

  • GPS- oder Standortfunktionen sollten nur nach dokumentierter Zweckbindung, Information der Betroffenen und Prüfung der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit genutzt werden.
  • Krankmeldungen und Abwesenheiten können Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO berühren. Diagnosen sollten in Plankern nicht abgefragt oder in Freitextfeldern eingetragen werden.
  • Timesheets und Einsatzdaten können Leistungs- und Verhaltensbezug haben. Der Kunde muss Rechtsgrundlage, Transparenz, Zugriffsrechte und Aufbewahrung festlegen.
  • Bei systematischer Überwachung, umfangreicher Standortverarbeitung oder sensiblen Daten ist eine DSFA-Prüfung durch den Kunden naheliegend.

9. Incident-Management

  • Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Vorfälle
  • Benachrichtigung betroffener Kunden bei relevanten Datenschutzverletzungen
  • Dokumentation von Ursache, Umfang, Maßnahmen und Folgeprüfung

10. Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragsverarbeiter werden vor Einsatz risikobasiert geprüft. Die aktuelle Liste ist unter unterauftragsverarbeiter.html abrufbar.

11. Löschung und Aufbewahrung

  • Mandantenbezogene Export- und Löschprozesse nach Vertragsende
  • Aufbewahrung nur, soweit vertraglich, technisch oder gesetzlich erforderlich
  • Kunden bleiben für fachliche Aufbewahrungsfristen, z. B. Arbeitszeit-, Handels- und Steuerrecht, verantwortlich
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Einsatzplanung, Schichtplanung & Zeiterfassung für operative Unternehmen – Dienstleistung, Facility, Logistik, Produktion, Events, Pflege und mehr. Mit Datenschutzmaßnahmen und nachvollziehbarer Dokumentation.

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