TOM-Anlage
Technische und organisatorische Maßnahmen - Stand: Juni 2026
Diese Anlage beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Plankern im Sinne von Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen werden risikobasiert weiterentwickelt. Details können je nach Hosting-, Mandanten- und Produktkonfiguration variieren.
1. Vertraulichkeit
- Rollen- und Rechtekonzept für Administratoren, Disponenten, Mitarbeiter und weitere Nutzergruppen
- Mandantentrennung auf Anwendungsebene und datenbankseitige Zugriffsbeschränkungen
- Authentifizierung über geschützte Login-Prozesse und sessionbasierte Zugriffskontrolle
- Need-to-know-Prinzip für interne Zugriffe und Supportfälle
- Vertraulichkeitsverpflichtung für Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten
2. Zugriffskontrolle
- Rollenbasierte Berechtigungen für Mitarbeiterdaten, Schichten, Zeiten, Abwesenheiten, Dokumente und Abrechnung
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Administrations- und Datenveränderungen, soweit technisch vorgesehen
- Trennung von normalen Nutzerrechten und administrativen Systemrechten
- Regelmäßige Prüfung von Zugriffsrechten im Rahmen der Weiterentwicklung
3. Verschlüsselung und Übertragung
- TLS/HTTPS für die Übertragung zwischen Browser/App und Servern
- Gesicherte Provider-Verbindungen und Zugriffsschutz für Datenbanken, Storage und Backend-Dienste
- Geheimnisse und Zugangsdaten dürfen nicht im Quellcode oder in öffentlichen Repositories abgelegt werden
- Transportverschlüsselung für E-Mail-Kommunikation, soweit vom jeweiligen E-Mail-System unterstützt
4. Integrität
- Validierung von Eingaben und serverseitige Berechtigungsprüfungen
- Audit- und Ereignisprotokolle für wesentliche operative Aktionen, soweit im Produkt vorgesehen
- Schutz vor unbeabsichtigter oder unberechtigter Veränderung durch Rollenrechte und technische Kontrollen
- Versionskontrolle und nachvollziehbare Deployment-Prozesse für Produktcode
5. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Nutzung professioneller Hosting-, Datenbank-, Storage- und Infrastrukturprovider
- Backups, Wiederherstellungs- und Provider-Redundanzkonzepte je nach gebuchter Produkt- und Hostingkonfiguration
- Monitoring, Fehleranalyse und Incident-Prozesse für den Plattformbetrieb
- Technische Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch, z. B. Rate-Limiting oder vergleichbare Schutzmechanismen, soweit implementiert
6. Trennung und Mandantenfähigkeit
- Logische Trennung von Kundenmandanten
- Mandantenbezogene Zugriffsprüfungen bei API-, App- und Admin-Funktionen
- Besondere Prüfungen für delegierte Schichten, Partnerunternehmen und Marketplace-Funktionen
- Keine Vermischung von Kundendaten außerhalb vorgesehener Delegations- oder Marketplace-Prozesse
7. Datenschutz durch Technikgestaltung
- Datensparsame Formulare und zweckbezogene Pflichtfelder
- Rollenbezogene Anzeige sensibler Bereiche wie Mitarbeiterakten, Abwesenheiten und Timesheets
- Konfigurierbare Funktionen wie GPS, KI, Marketplace und Push-Benachrichtigungen
- Export-, Lösch- und Korrekturmöglichkeiten im Rahmen der Produktfunktionen
8. Sensible Produktbereiche
Besonders zu prüfen sind GPS/Standortdaten, Krankmeldungen, Abwesenheiten, Mitarbeiterakten, Dokumente, Timesheets, Exporte und KI-Funktionen.
- GPS- oder Standortfunktionen sollten nur nach dokumentierter Zweckbindung, Information der Betroffenen und Prüfung der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit genutzt werden.
- Krankmeldungen und Abwesenheiten können Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO berühren. Diagnosen sollten in Plankern nicht abgefragt oder in Freitextfeldern eingetragen werden.
- Timesheets und Einsatzdaten können Leistungs- und Verhaltensbezug haben. Der Kunde muss Rechtsgrundlage, Transparenz, Zugriffsrechte und Aufbewahrung festlegen.
- Bei systematischer Überwachung, umfangreicher Standortverarbeitung oder sensiblen Daten ist eine DSFA-Prüfung durch den Kunden naheliegend.
9. Incident-Management
- Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Vorfälle
- Benachrichtigung betroffener Kunden bei relevanten Datenschutzverletzungen
- Dokumentation von Ursache, Umfang, Maßnahmen und Folgeprüfung
10. Unterauftragsverarbeiter
Unterauftragsverarbeiter werden vor Einsatz risikobasiert geprüft. Die aktuelle Liste ist unter unterauftragsverarbeiter.html abrufbar.
11. Löschung und Aufbewahrung
- Mandantenbezogene Export- und Löschprozesse nach Vertragsende
- Aufbewahrung nur, soweit vertraglich, technisch oder gesetzlich erforderlich
- Kunden bleiben für fachliche Aufbewahrungsfristen, z. B. Arbeitszeit-, Handels- und Steuerrecht, verantwortlich